Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft.

Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehört über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr. Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und ein Vertreter gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

  

 

 

 


 

                                                                                                                                            

  

 

 

                             Schulpflegschaft                                                   OGS

Dieses Gremium setzt sich nämlich aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertretern zusammen. An unserer Schule gehören zusätzlich die Elternratssprecher der OGS und Frau Chwalla als Leiterin der OGS dazu. In diesem Gremium werden alle Neuerungen sowohl pädagogischer als auch unterrichtsinhaltlicher Art vorgestellt und diskutiert. Hier werden aber auch Vorschläge, Ideen und Anregungen aus den Klassenpflegschaften mit hineingetragen und überdacht. Zum Schluss werden wünschenswerte Veränderungen aufgeschrieben und als Abstimmungsempfehlungen an die Schulkonferenz weitergegeben. Bei Abstimmungen hat jede Klasse 1 Stimme.

Die Schulkonferenz setzt sich an unserer Schule aus 6 Elternvertreter(innen), die zuvor in der Schulpflegschaft gewählt wurde, 6 Lehrerinnen oder Lehrern, der Schulleitung und ein beratendes Mitglied aus der OGS zusammen. Hier werden die Anträge aus der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz beschlossen.

Aktivitäten der Schulpflegschaft